Geisterbeschwörerin (+Gespenst)
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Geisterbeschwörerin | |
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Gesinnung | Dorf |
Balancing | +3,5 |
Fähigkeit | defensiv |
Eigenschaften
Geisterbeschwörerin
- Kann einmalig in einer Nacht auf eine Liste bis zu 1/4 (aufgerundet) der lebenden Spieler schreiben (nicht sich selbst, mit Reihenfolge). Würde eine der Personen auf der Liste nachts (durch einen normalen oder verstärkten Angriff) sterben, verwandelt die Geisterbeschwörerin denjenigen in ein Gespenst (siehe unten). Die Liste wird dann zerstört.
- Der Spielleiter gibt im Nachtpost bekannt, dass es nun ein Gespenst gibt, allerdings weiß nur das Gespenst selbst, wer das Gespenst ist.
- Der Einsatz der Liste ist die allerletzte Fähigkeit (sogar noch nach der Märtyrerin) und kommt nur zum Einsatz, wenn der Spieler dann immer noch sterben würde.
Gespenst
- Verliert alle Rollenfähigkeiten, aber behält seine Gesinnung. (Ist diese Person die letzte Person einer Gruppe, kann die Gruppenfähigkeit nicht mehr verwendet werden. (z.B. Werwölfe mit Fraß))
- Handelt es sich um einen Bösen, muss derjenige zum Dorfsieg ein weiteres Mal getötet werden.
- Kann erneut getötet werden und stirbt dann als Gespenst der ursprünglichen Rolle.
Interaktionen
- Da die Verwandlung zum Gespenst stattfindet, bevor die betroffene Person stirbt, werden alle Effekte, die normalerweise beim Tod einer Rolle ausgelöst werden (wie der Jägerschuss), nicht ausgelöst, sondern gehen verloren.
Changelog
- Februar 2018: Aufnahme als Testrolle.
- März 2018: Anpassung hinsichtlich neuer Angriffstypen, sowie Klarstellung des Fähigkeitsverlusts beim Gespenst.
- Juli 2018: Aufnahme als offizielle Rolle.
- Juli 2023: Festlegung des Balancing-Wertes auf + 3,5.