1) Geisterbeschwörerin:
Hier war die Frage, in wie weit die Liste nach dem Tod der Geisterbeschwörerin fortbesteht oder auch mit deren Tod schon zerstört wird. Die Liste wird ja erst zerstört, wenn eine Rolle in das Gespenst umgewandelt wird. Anderseits heißt es, dass die Geisterbeschwörerin die Person ins Gespenst verwandelt - aber macht sie das wie der Abt / Priester auch noch post mortem (also wer auf der Liste steht ist gesegnet)? Da die Rolle als fix defensive Rolle im Setting geplant war (wie der Abt / Priester fix die Person in der Nacht einmal schützen würde), hatten wir die Liste nach dem Tod bestehen lassen. Aber was findet ihr besser...
Außerdem wird noch eine Reihenfolge der Liste im Wiki genannt - mir ist klar, was damit gemeint ist (sterben mehrere Leute der Liste gleichzeitig so wird die höherplatzierte zum Gespenst), aber kann man vielleicht noch zur Rolle ergänzen.
@Fortbestehen der Liste: Wäre vielleicht interessant zu wissen, wie sich die Rollentester das gedacht haben Sareon und so.
@Reigenfolge: Falls man meint, es wäre nötig, das nochmal zu spezifizieren, kann ich einen Satz dazu ins Wiki schreiben.
2) Gespenst:
Zählt das Gespenst schon als tot? Also würde das Gespenst des Sehers schon den Seher-Lehrling aktivieren, das Gespenst eines Wolfes schon den Traumwolf, das Gespenst einer Rolle schon den Doppelgänger... Oder könnte sich gar das Medium mit dem Gespenst unterhalten (wenn man ersteres zulässt). Wir hatten es so belassen, dass das Gespenst noch als lebende Rolle zählt... da dies ja wie eine allerletzte Rettung vor dem Tode funktioniert. Entsprechend war es möglich, dass ein Gespenster-Seher nicht scannen kann und ein Seher-Lehrling noch nicht scannen durfte. Oder findet ihr diese Auslegung nicht so toll?
Das ist eine interessante Frage. Und man könnte sich sogar überlegen, was man mit anderen Rolleneffekten macht, die durch den Tod getriggert werden: Jäger kann einen Schuss abgeben, wenn er zum Gespenst wird, Wölfe dürfen in der Folgenacht nicht fressen, wenn sie die zum Gespenst werdende Aussätzige fressen etc. Wäre alles valide, da der Spieler ja quasi stirbt (Rollenfähigkeit wird getriggert), um dann instant als Gespenst wieder aufzutauchen.
MMn gibt es 2 Möglichkeiten: Die einfache, dass keine Fähigkeiten getriggert werden, wenn jemand zum Gespenst wird, oder die kompliziertere, dass alles getriggert wird. Nur das Medium würde ich so umformulieren, dass es definitiv nur mit Spielern, die endgültig aus de Spiel ausgeschieden sind, Absprache erhalten kann (das ist ja schließlich der Sinn des Mediums).
Gleiches Problem stellt sich übrigens bei den Untoten des Nekromanten.
3) Blockierung (Stiefmutter und entsprechend auch Polarwolf):
Darf eine Stiefmutter (Polarwolf) auch Verwandlungen oder Mitteilungen blockieren? Es kam zwar im Spiel nicht vor, aber ich hätte...
- Verwandlungen nicht blockiert (ein Traumwolf wird immer noch zum WW trotz Besenkammer, ein Seher-Lehrling noch zum Seher, ein Doppelgänger noch zu der Rolle, wenn diese stirbt, ein Trunkenbold noch in der Nacht aktiviert, usw.) - da mMn Verwandlungen einer Rolle keine Nachtaktionen sind (nur der Verfluchte wird hier nicht verwandelt, da er nicht gefressen werden kann in der Besenkammer) - oder sehr ihr das anders?
- Mitteilungen hätte ich schon blockiert... also wenn es einen neuen WW gibt, dann erfährt der Günstling in der blockierten Nacht nix davon (sondern eine Nacht später); ein Auge erfährt in blockierten Nächten nix vom neuen Seher (erst eine Nacht später); usw - oder seht ihr das nicht als Aktionen der Rolle / würdet ihr es anders machen?
Ein weiterer Aspekt ist hier die Reihenfolge der Blockade... da die Blockade der Stiefmutter stärker ist (blockiert auch die Effekte auf den Spieler) hab ich diese vor der Blockade des Polarwolfs abgehandelt. Also Stiefmutter und Polarwolf blockieren dieselbe Person → Polarwolf wird informiert, dass seine Blockade blockiert wurde von der Stiefmutter. Stiefmutter und Polarwolf wollen sich gegenseitig blockieren → Stiefmutter blockiert den Polarwolf und er ist vor Nachtaktionen geschützt, Stiefmutter selbst nicht blockiert.
Dann wurde gefragt, ob die Stiefmutter sich selbst blockieren darf, um sich etwas vor dem Fraß zu schützen. Dazu kam es nicht, aber ich hätte es wohl auch nicht erlaubt, da sie dann ja ihre eigene Blockade auch blockiert hätte und demnach nicht blockieren könnte (lustiges Paradoxon). Man sollte vielleicht in die Rolle aufnehmen, dass sie sich nicht selbst wählen darf... fände ich logischer.
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Die Stiefmutter blockiert nur aktive Fähigkeiten ("kann [...] keine Nachtaktionen durchführen"), das heißt passive Fähigkeiten wie das Erfahren wer der Seher ist, werden nicht behindert. Steht beim Polarwolf auch nochmal expliziter, könnte man auch zur Stiefmutter so hinzufügen.
Was Reihenfolge von Blockaden angeht: Würde ich dem SL überlassen, man muss nicht jedes kleinste Detail regeln.
Ob die Stiefmutter sich selbst in den Besenschrank stecken kann, könnte man auch dem SL überlassen, sehe allerdings kein Problem, weshalb sie es nicht können sollte, ich kann man mich ja auch im Schrank einsperren
4) Wolfsfreundlich und Verfluchter:
Warum zählt eigentlich der Verfluchte als wolfsfreundliche Rolle und würde vom Schattenwolf als diese gescannt werden? - finde ich nicht so logisch, da der Verfluchte bis zur Verwandlung für das Dorf spielt und so ein vom Schattenwolf gescannter Verfluchter praktisch nie gefressen werden würde.
MMn sind nur die derzeit wolfsfreundlichen Rollen (ohne Verfluchter) und der Werwolf (der als Grundrolle drinnen steht) solche Rollen - der weiße Werwolf entsprechen auch nicht wolfsfreundlich (d.h. als Schattenwolf kann es sich lohnen auch mal einen Mitwerwolf zu scannen, wenn man da misstrauisch ist).
Das ganze wolfsfreundlich-Gedingsbumms gehört mal ordentlich überarbeitet, da sind ein paar mehr Sachen komisch.
5) Medium:
Etwas stressig für den SL xD Darf das Medium auch Absprachen zu vor drölf Tagen Verstorbenen aufnehmen? Vielleicht wäre es besser dies zu begrenzen. Etwa, dass das Medium nur eine neue Absprache zu verstorbenen Spielern wählen darf, die am letzten Spieltag (Nacht) verstorben sind (meist nicht länger als 24 h her). Oder muss sich das Medium sogar sofort entscheiden oder die Chance zur Absprache ist vertan... wir hatten es jetzt so gemacht, dass er auch ältere Tode wählen darf (aber immer nur neue Leute).
Weshalb stressig? Könnte man jedenfalls mMn auch dem SL überlassen (solange er das dem Spieler kommuniziert, dass er nicht noch nach drölf Tagen Absprache mit XY erhalten darf). Ansonsten mir ziemlich egal.
6) Strolch:
Hierzu kam es nicht, aber das war wohl die Idee des Strolches... Aber dazu die Frage, ob das überhaupt ginge. Geht das Spiel noch weiter, wenn der Strolch und gestrolchte Personen noch leben, aber die Werwölfe schon tot sind? Kann es theoretisch zu einem 1 vs. 1 Strolch gegen gestrolchte Person kommen? Müssen die Dorfbewohner noch weiter lynchen, wenn die Werwölfe schon tot sind und sie jetzt random nach einem Strolch oder Drittpartei suchen?
Diese Fragen würde ich mit nein beantworten... wenn das auch andere so sehen, dann sollte man das vielleicht in der Rolle ergänzen. Ein Strolch sollte für die Regelung des jeweiligen Spielendes als Dorfbewohner betrachtet werden (muss man nicht töten / kann überrannt werden) - wenn dann schon eine Partei gewonnen hat (Dorf oder WW/Vamps) und noch gestrolchte Personen leben, dann hat der Strolch verloren und das Spiel ist beendet.
Würde ich auch mit nein beantworten. Kann man zum Strolch hinzuschreiben, falls Bedarf besteht. Oder irgendwo in die Siegesregeln, dass das Spiel endet, sobald alle Parteien, die aktiv gegen das Dorf spielen/eine Bedrohung für das Dorf sind/wie auch immer man es formulieren mag, tot sind.
Was mir beim Mitleiten dieses Spieles noch aufgefallen ist: Die ganzen Seher haben starkes Verwechslungspotential.
Durch die ganzen Rollenbasen findet man diverse Rollen erst auf Umwegen.
Ähm ja. Man könnte jeder Unterrolle eine eigene Unterüberschrift im Wiki verpassen, falls das hilft und niemand sich dann daran stört, dass die Kompaktheit verloren geht.